8 Apr. · geschrieben von S. Hannstein

Schulbetrieb nach den Osterferien/ neue Regelungen zu den Testungen

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte und Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

 

an den Regelungen für die Erteilung von Präsenzunterricht hat sich nichts geändert. Am Montag, 12.04. haben also nur die Abschlussklassen Präsenzunterricht im Wechselmodell. Alle anderen Klassen dürfen erst wieder in die Schule kommen, wenn der Inzidenzwert über drei Tage unter 100 liegt und der Landkreis Cloppenburg eine entsprechende Verfügung erlassen hat. Die Bekanntgabe darüber erfolgt dann an dieser Stelle! Solange wird der Unterricht in gewohnter Weise im Distanzlernen durchgeführt.

 

Das Kultusministerium hat folgende Regelungen bezüglich der Selbsttests angeordnet (siehe dazu auch die Testpflicht_Elterninfo und die Briefe des Kultusministers an die Eltern 2021-04-01_Brief_an_Eltern und an die Schülerinnen und Schüler 2021-04-01_Brief_an_SuS_SekI):

 

  • Die Testungen werden nun verpflichtend zu Hause durchgeführt, d.h. alle Schülerinnen und Schüler müssen sich zweimal pro Woche an ihren Präsenztagen testen, wenn sie wieder in die Schule kommen dürfen. Schülerinnen und Schüler im Distanzlernen nehmen nicht an den Testungen teil.
  • Schülerinnen und Schüler, die Mo./Mi. Präsenzunterricht haben, testen sich an diesen Tagen morgens vor Schulbeginn zu Hause, die Schülerinnen und Schüler, die Di./Do. in der Schule sind, testen sich an diesen Tagen. Am Freitag wird nicht getestet. Zu beachten ist, dass die Durchführung des Tests ca. eine halbe Stunde in Anspruch nimmt.
  • Eltern, die ihre Kinder nicht testen lassen wollen, müssen einen Antrag 2021-03-31_-_Formular_Befreiung_von_der_Pr_senzpflicht auf Befreiung von der Präsenzpflicht an die SL stellen. Die Kinder dürfen dann nicht in die Schule kommen und werden ausschließlich im Distanzlernen unterrichtet.
  • Die Eltern müssen…

– einmalig die Kenntnisnahme der Informationen über das neue Testverfahren (Testpflicht_Elterninfo) bestätigen. Der Zettel ist am ersten Präsenztag ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen!

– die an den Präsenztagen durchgeführten Testungen ihres Kindes in einem Dokumentationsbogen durch Unterschrift bestätigen. Diesen erhalten die Schülerinnen und Schüler an ihrem ersten Präsenztag in der Schule. Der Zettel ist wichtig und muss immer mit in die Schule genommen werden.

  • Sollte der Test positiv ausfallen, darf das Kind die Schule nicht besuchen und es muss umgehend eine Meldung an die Schule erfolgen, die diese an das Gesundheitsamt weiterleiten muss. Die Eltern kümmern sich eigenständig um eine Abklärung im Rahmen eines PCR-Tests beim Hausarzt oder Testzentrum.
  • Sollte morgens im Unterricht keine Bestätigung über die Durchführung des Tests vorliegen, können die Schülerinnen und Schüler in Ausnahmefällen diesen Test in der Schule nachholen. Schülerinnen und Schüler, die sich weigern oder auch bei denen keine Einverständniserklärung vorliegt, dürfen NICHT am Präsenzunterricht teilnehmen und müssen nach Hause gehen.
  • Die Testkits sind ausschließlich für die Testungen an den Präsenztagen vor Schulbeginn vorgesehen und dürfen nicht anderweitig (für andere Personen oder zu anderen Zeiten) verwendet werden.

Ausnahme an den ersten beiden Präsenztagen

Da den Schülerinnen und Schülern am Montag/ Dienstag noch keine Testkits für die Testung zu Hause zur Verfügung stehen, findet an beiden Tagen die Testung in der ersten Stunde in der Schule im Klassenraum statt. Es muss die Einverständniserklärung vorliegen, sonst müssen die Schülerinnen und Schüler nach Hause gehen. Weitere Testkits für die zukünftigen Testungen zu Hause erhalten die Schülerinnen und Schüler in der Schule.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Sven Hannstein

(Schulleitung)

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Kategorie: Schule, Schulleitung

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