Gemäß § 88 ff. NSchG wirken die Erziehungsberechtigten innerhalb der Schule in verschiedenen Gremien mit.
Der Schulelternrat wird aus den Vorsitzenden der Klassenelternschaft gebildet (siehe § 90 NSchG).
Die erste Schulelternratssitzung an der Haupt- und Realschule Saterland fand am 30.09.2019 statt, auf der die Wahlen der Elternvertreter für die verschiedenen Gremien im Vordergrund stand.
Folgende Mitglieder sind im Vorstand des Schulelternrates.