17 Nov · geschrieben von Schulleitung
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
da sich in letzter Zeit vermehrt Unsicherheiten und Nachfragen bezüglich des Umgangs mit positiven Testergebnissen (beim eigenen Kind oder bei Sitznachbarn des eigenen Kindes) ergeben haben, finden Sie hier einen kurzen Überblick.
Es muss nicht in Quarantäne gehen, solange es keine Symptome aufweist. Der Schulbesuch ist weiterhin erlaubt. Es empfiehlt sich, regelmäßige Tests durchzuführen. Vor Unterrichtsbeginn können sich diese Schülerinnen und Schüler bei der Schulassistenz selbst testen.
Es muss auch ohne direkte Anweisung des Gesundheitsamtes nach Information durch die Schule oder die infizierte Person zu Hause bleiben und dort 10 Tage verweilen. Eine Freitestung nach 5 Tagen ist möglich.
Die Namen der betroffenen Schüler werden von der Schule an das Gesundheitsamt weitergegeben. Dieses meldet sich im Laufe der Zeit bei den Personen und ordnet ggf. die Quarantäne an.
Eine Quarantäne beschränkt sich selbstverständlich nicht nur auf den Schulbesuch, sondern auch auf alle Freizeitaktivitäten etc.
Hinweis: Die Schule darf keine Quarantäne anordnen. Die Pflicht einer jeden Person sich in Quarantäne zu begeben, die Kenntnis davon erhält, dass eine enge Kontaktperson nachweislich mit dem Coronavirus infiziert ist, ergibt sich aus der niedersächsischen Absonderungsverordnung (s.u.).
Die rechtliche Grundlage dieser Regelungen ergibt sich aus:
Mit freundlichen Grüßen,
Schulleitung
HRS Saterland
Schulstraße 3
26683 Saterland / Ramsloh
Tel.: 04498 / 70 685-10
Fax: 04498 / 70 685-20
Zurzeit gibt es keine bevorstehenden Veranstaltungen.
HRS Saterland
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