10 Dez · geschrieben von S. Hannstein

Unterrichtsorganisation vor und nach den Weihnachtsferien / Ministerbriefe

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

hier finden Sie die aktuellen Ministerbriefe vom 10.12.2021 an die Eltern und an die Schülerinnen und Schüler.

Es gelten folgende Regelungen für den Schulbetrieb vor und nach den Weihnachtsferien (siehe auch https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/regelungen-fur-den-schulbetrieb-vor-und-nach-weihnachten-ferientermin-bleibt-prasenzpflicht-fur-drei-tage-aufgehoben-sicherheitswoche-und-op-maskenpflicht-nach-ferienende-206830.html):

 

I. Keine Änderung beim Ferientermin: Weihnachtsferien 23.12.2021 – 07.01.2022:

Letzter Schultag vor Weihnachten ist Mittwoch, der 22.12.2021, erster Schultag im neuen Jahr ist Montag, der 10.01.2022.

 

II. Dreitägige Aufhebung der Präsenzpflicht: 20.12.21-22.12.21:

Per formlosem Antrag (oder mit diesem Formular) bei der Schule können Erziehungsberechtigte ihre Kinder in dieser Zeit für drei Tage vom Präsenzunterricht befreien. Distanzlernen findet für diese Schülerinnen und Schüler nicht statt. Das bedeutet, dass sich die Schülerinnen und Schüler alle Unterrichtsinhalte eigenständig erarbeiten müssen! Klassenarbeiten werden an diesen Tagen nicht geschrieben.

 

III. Sicherheitswoche 10.01.2022 – 14.01.2022:

Fünf Tests pro Woche für alle, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Für schulisches Personal gilt 3-G.

 

IV. Rückkehr zum gewohnten Testregime ab 17.01.22:

Montags, mittwochs und freitags finden häusliche Testungen für Schülerinnen und Schüler statt. Bei einem positiven Ausschlag der Testkassette muss eine Abklärung mittels PCR-Test vorgenommen werden. Das anlassbezogene Intensivtesten (ABIT) bleibt: Bei einem Infektionsverdacht testen sich alle in der Lerngruppe – auch vollständig Geimpfte und Genesene – fünf Schultage hintereinander. Für schulisches Personal gilt weiterhin an jedem Schultag die 3-G-Regel.

 

V. OP-Maskenpflicht ab 10.01.2022:

Auch Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren, die bislang eine Stoffmaske tragen durften, müssen nach den Weihnachtsferien mindestens eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

 

 

Für eventuelle Nachfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung!

 

Ein schönes 3. Adventswochenende wünscht die

 

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