24 Nov · geschrieben von Schulleitung
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie Sie sicher den Medien und den aktuellen Briefen des Kultusministers (an Sie 2021-11-23_Brief_an_Eltern und an die Schülerinnen und Schüler 2021-11-23_Brief_an_SuS_SekI) entnommen haben, gelten höhere Sicherheitsvorgaben, die auch in die aktuellen Planungen der Schule eingreifen.
Ich bitte darum, die angeführten Sachverhalte aufmerksam zu lesen und gemäß Ihrer Verpflichtung als Eltern an der Umsetzung aktiv mitzuwirken.
Elternsprechtag
1. Der Elternsprechtag darf nicht in Präsenz stattfinden. Die Gespräche werden telefonisch durchgeführt.
2. Die bereits erfolgten Terminabsprachen können bestehen bleiben, allerdings wird das Gespräch dann telefonisch erfolgen.
3. Sollten Eltern/Erziehungsberechtigte oder evtl. auch eine Lehrkraft das persönliche Gespräch wünschen, ist das in Einzelfällen unter Einhaltung der 2- G-Plus-Regel möglich. Falls so ein Gespräch stattfindet, müssen Sie einen Testnachweis vorlegen, allerdings darf das kein Selbsttest sein. Nutzen Sie die kostenlosen Angebote der Teststationen vor Ort, die Ihnen auch einen entsprechenden Nachweis ausstellen.
4. Wir gehen davon aus, dass großer Gesprächsbedarf besteht, sodass wir (wie geplant) auch den Donnerstagvormittag dafür nutzen. Somit haben die Schülerinnen und Schüler einen Hausstudientag und erhalten für diesen Vormittag Aufgaben von den Lehrkräften, die verbindlich zu erledigen sind.
Umgang mit Kontaktpersonen und anlassbezogenes Testen (Testen-statt-Quarant_ne-Schulsetting_2021_11_22)
1. Das dreimalige Testen pro Woche bleibt erhalten.
2. Neu ist, dass bei Bekanntwerden eines positiven Selbsttests die unmittelbaren Sitznachbarn nicht nach Hause geschickt werden müssen. Alle SuS der Klasse müssen dann für 5 Schultage (hintereinander) täglich getestet werden. Das Wochenende zählt nicht mit. Alle SuS (auch geimpfte und genesene) nehmen an diesen Testungen teil.
3. Bestätigt sich die Information über den positiven Selbsttest nicht, wird mit dem Testen aufgehört.
4. Die Schülerinnen und Schüler erhalten die zusätzlichen Selbsttests in der Schule.
5. Da wir unter Umständen an Tagen, an denen sonst keine Testung zu Hause erfolgt, die Testung in der Schule vornehmen müssen, benötigen wir die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten für das Testen in der Schule. Liegt diese nicht vor, müssen wir den betroffenen Schüler/die Schülerin nach Hause schicken.
6. Wir bitten in diesem Zusammenhang um die sorgfältige Durchführung der Selbsttests zu Hause!!!
Fahrten und Veranstaltungen bis 31.01.2022
• Klassenfahrten mit Übernachtung sind bis zum 31.01.2022 untersagt, sodass die Fahrt nach Vechta entfällt.
• Eintägige Fahrten oder Ausflüge sind gestattet, solange der Infektionsschutz gewährleistet ist.
• Weihnachtsfeiern, Vorführungen in der Klassen- und Schulgemeinschaft sind erlaubt, allerdings ohne Gäste.
Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Astrid Fedorowicz
(Schulleiterin)
HRS Saterland
Schulstraße 3
26683 Saterland / Ramsloh
Tel.: 04498 / 70 685-10
Fax: 04498 / 70 685-20
Zurzeit gibt es keine bevorstehenden Veranstaltungen.
HRS Saterland
Schulstraße 3
26683 Saterland / Ramsloh
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