3 Nov. · geschrieben von S. Hannstein

Informationen zum Schulbetrieb/ neuer Ministerbrief

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,

 

wie Sie/ihr dem unten stehenden Ministerbrief entnehmen können, ist nun klar geregelt, wann eine Schule in das „Szenario B“ (Unterricht in halben Klassen im täglichen Wechsel) wechseln muss:

  1. Am Schulstandort muss eine 7-Tage-Inzidenz von 100 pro 100000 EW vorliegen.

                                                                und

  1. Es muss durch das Gesundheitsamt eine die Schule betreffende Infektionsschutzmaßnahme verhängt worden sein. Darunter ist eine Quarantäneanordnung für eine Schulklasse/Kohorte/Schuljahrgang zu verstehen. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, sofern nur einzelne Schüler*innen/Beschäftige von einer Infektionsschutzmaßnahme betroffen

 

An unserer Schule ist derzeit nur die erste Bedingung erfüllt, also verbleiben wir im „Szenario A“. Ihre Kinder haben also erstmal weiterhin jeden Tag Präsenzunterricht in der Schule. Da keiner weiß, ob und wann eine Infektionsschutzmaßnahme für unsere Schule verhängt wird und wir dann kurzfristig nur noch in halben Klassen unterrichten dürften, werden Ihre Kinder vorsorglich bereits in Gruppen “A” und “B” aufgeteilt. Sollten wir kurzfristig in das “Halbe-Klassen-Modell” wechseln müssen, beginnt am ersten Tag nach diesem Wechsel die Gruppe A. Achten Sie bitte auch weiterhin auf unsere Homepage und IServ, wo wir die Maßnahme, wenn sie nötig wird, dann bekanntgeben!

Mit freundlichen Grüßen

A. Fedorowicz

(Schulleiterin)

 

Im Folgenden finden Sie/ findet ihr die Briefe unseres Kultusministers Herrn Tonne vom 30.10.2020.

 

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
Sie alle konnten den Medienberichten entnehmen, dass die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten gemeinsam mit der Kanzlerin für ganz Deutschland umfangreiche Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens bereits ab der kommenden Woche beschlossen haben. Der Bildungsbereich soll bei den Einschränkungen weiterhin außen vor bleiben und soweit wie möglich und verantwortbar weiterlaufen. Die erforderlichen Lehren aus dem ersten Lockdown werden damit gezogen.
Dies hat zur Folge, dass Kinder einerseits weiter in der Schule sind, andererseits sich derselbe Personenkreis am Nachmittag aber nicht mehr zu Freizeitaktivitäten und Vereinssport treffen darf. Dieser scheinbare Widerspruch lässt sich deutlich damit erklären, dass die Einschränkungen vor allem zwei Ziele verfolgen: Erstens soll das Gesundheitssystem vor dem Zusammenbruch durch Überlastung geschützt werden. Zweitens sollen Bildung und Betreuung aufrechterhalten werden. Bildung ist immer ein sozialer Prozess und nur durch gemeinsames Lernen kann der Bildungsauftrag in Schule effektiv und nachhaltig erfüllt und kann Chancengleichheit gewahrt werden. Alle Einschränkungen in anderen Bereichen haben somit das Ziel, dass weiterhin miteinander und voneinander in Schule gelernt werden kann, zumal die Schulen kein Pandemietreiber sind.
Um Ihren Kindern auch bei steigenden Infektionszahlen größtmöglichen Gesundheitsschutz zu bieten, ist es aber dennoch notwendig, über die in der letzten Woche kommunizierten Maßnahmen hinaus regelnd tätig zu werden und damit die sich weiterentwickelte Lage und Ihre Rückmeldungen zu berücksichtigen. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht ist zukünftig im Sek I- und Sek II-Bereich immer dann verpflichtend, wenn an der Schule eine Infektionsschutzmaßnahme vom Gesundheitsamt angeordnet wurde. Dies gilt dann für die Dauer dieser Maßnahme – in der Regel 14 Tage – für die gesamte Schule. Hat der Landkreis, in dem die Schule liegt, den Inzidenzwert 50 überschritten, ist im Sek I/II-Bereich das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht grundsätzlich verpflichtend – unabhängig vom Vorliegen einer Infektionsschutzmaßnahme an der Schule.
Weiterhin regeln wir in der neuen Verordnung, ab wann Schulen in das Szenario B (Unterricht im Wechselmodell) wechseln. Auch hier haben wir eine klare Regelung gefunden, die Transparenz
und Handlungssicherheit gewährleistet. Ab einer Inzidenz von 100 wechseln alle Schulen, die von einer Infektionsschutzmaßnahme betroffen sind, für die Dauer der Infektionsschutzmaßnahme (i. d. R. 14 Tage) in das Szenario B. Im Szenario B kann dann wieder jederzeit das Abstandsgebot eingehalten werden und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht ist nicht länger erforderlich. Im Anhang zu meinem Brief finden Sie ein Schaubild, das die getroffenen Maßnahmen noch einmal darstellt.
Ich möchte hier noch einmal deutlich betonen, dass das von einigen „herbeigewünschte“ Szenario B große Einschränkungen für Bildung und Betreuung mit sich bringt. Auch ein noch so guter Distanzunterricht ersetzt nun einmal nicht die direkte Kommunikation der Schülerinnen und Schüler untereinander sowie mit Lehrkräften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Schule. Gerade für jüngere Kinder sowie für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Unterstützungsbedarfen ist der unmittelbare Kontakt oft unerlässlich für den Lernerfolg – von der für viele Familien notwendigen verlässlichen Betreuung einmal ganz abgesehen. Es gilt also auch weiterhin, den Präsenzunterricht im Szenario A durch Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen so lange zu sichern, wie es verantwortbar erscheint.
Zusätzlich zu den in der Landesverordnung geregelten Maßnahmen haben die örtlichen Gesundheitsämter die Möglichkeit, weitergehende Anordnungen zum Infektionsschutz zu treffen und damit auf die besondere Situation vor Ort einzugehen. Diese lokalen und regionalen Maßnahmen können zum Beispiel den Sportunterricht, schulische Veranstaltungen, Schulfahrten oder außerschulische Angebote wie den Ganztagsbetrieb betreffen. Auch die Ausweitung der Maskenpflicht bei einer Inzidenz von unter 50 oder der vorzeitige Wechsel ins Szenario B im Einzelfall liegen im Ermessen des örtlichen Gesundheitsamtes. Die zuständigen Behörden sind dabei gehalten, vorrangig Maßnahmen in Betracht zu ziehen, die ein Aufrechterhalten des jeweiligen Schulbetriebs ermöglichen.
Auf uns alle kommen schwierige Wochen zu, das wird wohl niemand bestreiten wollen. Wir werden diese herausfordernde Situation aber nur mit gemeinsamer Anstrengung bewältigen, dabei ist jeder und jede Einzelne gefragt. Wir behalten die Entwicklung genau im Auge und halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.
Alles Gute für Sie und Ihre Familien – und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne
Niedersächsischer Kultusminister

 

 

Liebe Schülerinnen und Schüler,
auf ganz Deutschland kommen ab Montag große Einschränkungen in vielen Bereichen zu. Diese Entscheidung macht uns keine Freude, sie muss aber sein. Schulen und Kitas werden aber trotzdem geöffnet bleiben.
Das bedeutet: Ihr seid weiter mit euren Mitschülerinnen und Mitschülern in der Schule, in der Freizeit dürft ihr euch aber nur noch mit einem Freund oder einer Freundin treffen. Sportaktivitäten und Veranstaltungen dürfen nicht mehr stattfinden, Restaurants und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Wie passt das zusammen? Die Kontaktbeschränkungen sollen für weniger Ansteckungen sorgen. Wenn sich nun insgesamt weniger Menschen mit dem Virus anstecken, werden auch weniger Infektionen in die Schule „hineingetragen“ und ihr könnt weiter gemeinsam lernen. Das Herunterfahren der anderen Bereiche schützt so den Betrieb von Schulen und Kitas. Wir haben in den letzten Monaten gelernt, wie wichtig es für Kinder und Jugendliche ist, gemeinsam in der Schule zu lernen. Und für viele eurer Eltern ist es außerdem wichtig, dass ihr gut betreut seid, während sie ihrer Arbeit nachgehen. Zum einen wollen wir den Schulbetrieb, um Chancengleichheit und Gerechtigkeit zu wahren, und aus dem Grund, dass Schulen keine Pandemietreiber sind. Die Schul- und Hygienekonzepte haben bisher sehr gut funktioniert.
Eines ist klar: Auch ein noch so guter Distanzunterricht ersetzt nun einmal nicht den direkten Kontakt mit euren Mitschülerinnen und Mitschülern, mit euren Lehrkräften und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Schule. Es lohnt sich also, gemeinsam für das Szenario A zu kämpfen, solange wie wir es verantworten können.
Damit das gelingt, brauchen wir weitere Regeln zum Schutz aller Personen in der Schule. Ab Montag gilt deshalb:
 Alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 tragen im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung, wenn die Infektionswerte in einem Landkreis höher als 50 Fälle je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen liegen (Inzidenzwert über 50).
 Alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 tragen im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung, wenn das Gesundheitsamt an der Schule eine Maßnahme zum Infektionsschutz angeordnet hat (z. B. Quarantäne für einzelne Klassen).
Wenn der Inzidenzwert höher als 100 ist, wechseln alle Schulen, für die das Gesundheitsamt eine
Maßnahme zum Infektionsschutz angeordnet hat, ins Szenario B. Das bedeutet: Die Klassen
werden wieder geteilt und es kann wieder Abstand gehalten werden. Diese Regelung gilt so lange,
wie die Maßnahme dauert (i. d. R. 14 Tage).
Die Gesundheitsämter können noch weitere Maßnahmen anordnen, wenn es vor Ort notwendig ist.
Sie können z. B. den Sportunterricht einschränken oder Schulfahrten verbieten. Der Schulbetrieb
soll dabei möglichst weiterlaufen.
Die nächsten Wochen werden schwierig, das steht wohl fest. Wir müssen uns weiterhin alle sehr
anstrengen, um gut durch diese Krise zu kommen. Gemeinsam schaffen wir das, da bin ich mir
sicher! Ich informiere euch, sobald es neue Entwicklungen und Regeln gibt.
Alles Gute für euch und bleibt bitte gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne
Niedersächsischer Kultusminister

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Kategorie: Schulleitung

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