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Auswirkungen des Bundesgesetzes (Infektionsschutz) auf den Schulbetrieb
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
in seinem Brief (2021-04-22_Brief_an_Eltern) erläutert unser Kultusminister die Auswirkungen des neuen Bundesgesetzes auf unseren Schulbetrieb. Vom Grundsatz bleiben (fast) alle Regelungen gleich:
- Nur die Abschlussklassen und die Notbetreuungsgruppen haben Präsenzunterricht
- Der maßgebliche Inzidenzwert ist weiterhin 100
- Dieser Wert muss nun 5 Tage unterschritten werden, damit der Landkreis eine Allgemeinverfügung erlässt und die übrigen Jahrgänge wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren dürfen
- Es sind nun die Inzidenzwerte des RKI zu verwenden (und nicht mehr des Nds. Landesgesundheitsamtes)
Bei Fragen melden Sie sich gerne in der Schule,
mit freundlichen Grüßen
Sven Hannstein
(Schulleitung)


